Darfst du in Parks, Restaurants oder im Zug dampfen? Die Regeln zum Dampfen sind nicht überall gleich – hier erfährst du, wo es erlaubt ist, welche Ausnahmen gelten und wie du Ärger vermeidest.
Weitere Ratgeber entdeckenDampfen ist im Freien grundsätzlich erlaubt – also z. B. auf Gehwegen, im Park oder an Bushaltestellen. Aber: Es gilt § 1 GG – Rücksichtnahme auf andere. Wer z. B. dicht gedrängt in einer Warteschlange steht, sollte auf Dampf verzichten.
Achtung: Manche Städte haben „rauchfreie Zonen“ (z. B. Spielplätze) – hier gilt das Verbot auch für E-Zigaretten.
Im gesamten Bereich der Deutschen Bahn gilt ein klares Verbot für Dampfen außerhalb von Raucherbereichen. Gleiches gilt für Busse, U-Bahnen und Fernbusse wie Flixbus.
In Flughäfen darf nur in ausgewiesenen Bereichen gedampft werden (z. B. Raucherlounges). In Flugzeugen ist Dampfen komplett verboten, auch mit ausgeschaltetem Gerät im Handgepäck muss der Akku gemäß IATA-Richtlinie transportsicher verpackt sein.
Wichtig: E-Zigaretten dürfen im Flugzeug nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden!
Hier entscheidet der Betreiber. E-Zigaretten fallen nicht automatisch unter das Nichtraucherschutzgesetz – trotzdem dürfen Gastwirte Dampfen im Lokal untersagen.
Tipp: Immer vorher fragen oder auf Hinweisschilder achten. Besonders in kleineren Innenräumen ist Rücksicht gefragt.
Hier gelten hausinterne Regelungen. Arbeitgeber dürfen das Dampfen in Arbeitsräumen untersagen – selbst wenn kein offizielles Rauchverbot gilt.
Empfohlen: Nur in Pausenbereichen dampfen – und auch dort nur, wenn erlaubt.
In Bildungseinrichtungen ist das Dampfen ebenso verboten wie das Rauchen – nach Landesnichtraucherschutzgesetzen. Gleiches gilt für Behörden, Wartezimmer, Krankenhäuser etc.
Ausnahme: Manchmal gibt es spezielle Außenbereiche für Raucher/Dampfer – nutze sie.
In deiner eigenen Wohnung darfst du grundsätzlich dampfen – allerdings kann das Mietrecht greifen, wenn Geruch oder Dampf in Gemeinschaftsbereiche (z. B. Treppenhaus) dringt.
Tipp: Mit Nachbarn sprechen und Lüften – so gibt’s keinen Streit im Mehrfamilienhaus.
Jedes Land regelt das Dampfen anders. Während z. B. in Großbritannien das Dampfen stark gefördert wird, ist es in Ländern wie Thailand oder Singapur verboten und strafbar.
Vor Reiseantritt: Immer beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft informieren.
E-Zigaretten werden juristisch nicht immer wie Tabak behandelt. Einige Landesgesetze schließen sie explizit ein, andere nicht. Daraus ergeben sich Unsicherheiten – etwa in Gastronomie oder auf Schulgeländen.
Merke: Wo Rauchverbot herrscht, gilt meist auch Dampfverbot – es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.
In Deutschland darfst du an vielen Orten dampfen – aber nicht überall. Oft entscheiden Hausrecht, Rücksicht und gesunder Menschenverstand. Wer freundlich fragt und sich umsichtig verhält, kommt fast immer gut an.
Ja – der Betreiber entscheidet. Ohne Erlaubnis solltest du dich zurückhalten.
Kommt auf die Kommune an. In vielen Städten gibt es Rauchverbote an überdachten Haltestellen – das gilt auch für Dampfen.
Du musst mit einem Bußgeld oder Verweis aus dem Zug rechnen. Im ICE wird das Dampfen videoüberwacht und geahndet.
Auf den Webseiten von Botschaften, Airlines oder dem Auswärtigen Amt findest du aktuelle Regelungen pro Land.