Für E-Zigaretten gibt es in Deutschland nicht überall dieselben Regeln. Bundesrecht, Landesrecht, Hausordnungen und Verkehrsunternehmen können unterschiedliche Vorgaben machen.
Bundesrecht: E-Zigaretten sind in das Rauchverbot einbezogen
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz erfasst seit der Änderung 2024 auch elektronische Zigaretten in den vom Bund geregelten Bereichen, insbesondere Einrichtungen des Bundes und öffentliche Verkehrsmittel. Dort ist Dampfen nicht einfach deshalb erlaubt, weil kein Tabak verbrannt wird.
Landesrecht und Hausrecht zusätzlich beachten
Für Gastronomie, Behörden, Schulen und andere Einrichtungen kommen Landesgesetze und Hausordnungen hinzu. Betreiber können Dampfen auch dort untersagen, wo kein spezielles gesetzliches Verbot greift. Beschilderung und Hausregeln gehen in der Praxis vor.
Bahnhof, Bahn und ÖPNV
In Zügen und vielen Verkehrsanlagen gelten klare Verbote bzw. Beförderungsbedingungen. Nicht nur auf die Gesetzeslage schauen, sondern auch auf die Regeln des jeweiligen Verkehrsunternehmens und die ausgewiesenen Bereiche.
Ausland nicht aus deutschen Regeln ableiten
Andere Staaten können Besitz, Einfuhr, Verkauf oder Nutzung von E-Zigaretten deutlich strenger regeln. Vor Reisen aktuelle Informationen von Behörden, Botschaften, Flughafen und Airline prüfen.
Prüfgrundlage und Quellen
Für gesundheitliche, rechtliche oder sicherheitsrelevante Aussagen nutzen wir bevorzugt aktuelle Behörden- und Originalquellen. Bei konkreten Geräten gelten zusätzlich die aktuellen Herstellerangaben.
Weiter vertiefen
Nutze die verlinkten Wissensartikel und Herstellerangaben, bevor du Einstellungen, Komponenten oder Produkte änderst.
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