Für DIY brauchst du eine geeignete Base, ein für E-Zigaretten bestimmtes Aroma und optional Nikotinshots. Volumenprozent sauber berechnen, Herstellerdosierung beachten und Komponenten nicht mit Küchenaromen oder ungeeigneten Stoffen verwechseln.
Was du tatsächlich brauchst
- Base: meist PG, VG oder Mischungen daraus, für die Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen.
- Aroma: ausdrücklich für E-Liquids bestimmt und nach Herstellerempfehlung dosiert.
- Nikotinshot: optional, wenn ein nikotinhaltiges Ergebnis gewünscht ist.
- Flasche und Dosierhilfe: sauber, chemisch geeignet und eindeutig beschriftet.
Aktuelle Bereiche: Basen · Longfills · Nikotinshots.
Mischrechnung: erst Zielvolumen, dann Anteile
Bei Prozentangaben ist der Rechenweg einfach: Zielvolumen × gewünschter Aromaanteil. Beispiel: 100 ml Gesamtvolumen bei 10 % Aroma entsprechen 10 ml Aroma. Der restliche Raum wird mit Base und gegebenenfalls Nikotinshots aufgefüllt.
Bei Longfills ist die Flasche bereits für ein bestimmtes Endvolumen konzipiert. Entscheidend sind die Herstellerangaben auf dem Produkt – nicht eine pauschale Internettabelle.
PG/VG beeinflusst Fluss, Dampf und Zuggefühl
Mehr PG macht Mischungen dünnflüssiger und transportiert Geschmack häufig direkter. Mehr VG erhöht die Viskosität und typischerweise die Dampfmenge. Ob ein Verhältnis funktioniert, hängt vom Verdampfersystem ab. Kleine Pods mit engen Liquidkanälen reagieren auf sehr dicke Mischungen anders als leistungsstarke Verdampfer.
Nikotin rechnerisch korrekt verdünnen
Für Nikotin gilt eine Stoffmengenlogik: Konzentration des Shots × verwendetes Volumen geteilt durch das Endvolumen. Beispiel: 10 ml mit 20 mg/ml in 100 ml Gesamtvolumen ergeben rechnerisch 2 mg/ml – sofern keine weitere nikotinhaltige Komponente enthalten ist.
Steuer 2026: auch nikotinfreie Mischkomponenten können erfasst sein
Die Generalzolldirektion ordnet nicht nur fertige nikotinhaltige Liquids als Substitute für Tabakwaren ein. Auch nikotinfreie Basen und Aromen können bei entsprechender Zweckbestimmung als Mischkomponenten für E-Zigaretten steuerpflichtig sein. 2026 beträgt der Steuersatz 0,32 Euro/ml.
Für Verbraucher ist wichtig: Nicht aus der Zutatenliste allein auf Steuerpflicht schließen. Marktplatzierung und Zweckbestimmung sind Teil der Einordnung.
Reifezeit: keine Naturkonstante
Es gibt keine universelle Reifezeit für alle Aromen. Einfache Fruchtmischungen können früh beurteilbar sein, komplexe Dessert- oder Tabakprofile verändern sich teils über Tage. Herstellerhinweise sind der bessere Ausgangspunkt als starre Tabellen.
Wärme, UV-Licht und häufiges offenes Stehen sind keine sinnvollen Beschleuniger. Sauber verschließen, dunkel und kindersicher lagern.
Typische DIY-Fehler
- Küchenaromen oder ölhaltige Produkte verwenden, die nicht für Inhalation bzw. E-Liquids vorgesehen sind.
- Aromaanteile ohne Herstellerangabe stark überschreiten.
- Endvolumen falsch rechnen und dadurch Nikotinstärke verfehlen.
- Unbeschriftete Flaschen aufbewahren.
- Gerät und Liquidviskosität nicht aufeinander abstimmen.
Prüfgrundlage und Quellen
Hier findest du die wichtigsten Quellen zu den Angaben auf dieser Seite. Bei Reisen und konkreten Produkten solltest du zusätzlich die aktuell gültigen Vorgaben des Anbieters, Herstellers oder Ziellands beachten.
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