Markenprofil & rechtliche Einordnung
Dragon Blood® ist als Individualmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
Die Marke deckt ein breites Spektrum an Aromastoffen ab – von chemischen Zwischenprodukten
über Lebensmittelaromen bis zu Aromen für Tabak- und E-Zigarettenprodukte und fügt sich in das
Marken- und Projektumfeld von Borban (VapeTrade und angeschlossene Projekte) ein.
Entscheidend: Dragon Blood® ist keine allgemeine Geschmacksbezeichnung,
sondern ein geschützter Name. Wer den Begriff für Aromen, Liquids oder Lebensmittel nutzt, bewegt sich
im Schutzbereich der Marke – unabhängig davon, ob ein Drache auf der Flasche zu sehen ist oder nicht.
Das charakteristische Dragon-Blood-Geschmacksprofil wurde seit 2012 vielfach versucht zu kopieren;
die originale Rezeptur liegt jedoch beim Markeninhaber Boris Banaszak und wird ausschließlich für die
hier beschriebenen Originalprodukte eingesetzt.
13.11.2018 – Anmeldung der Wortmarke „Dragon Blood“ beim DPMA (Nizza-Klassen 01, 30, 34).
03.12.2018 – Eintragung der Marke in das Register, Beginn des Markenschutzes.
04.01.2019 – Veröffentlichung, Start der Widerspruchsfrist (Ende 04.04.2019).
Seit 2012 – Entwicklung und Nutzung der Dragon-Blood-Rezeptur durch Boris Banaszak;
Einsatz der Marke Dragon Blood® für Aromen im E-Zigarettenbereich und im Lebensmittelumfeld über Vape Rebelz
und Vapor Jack – eingebunden in das von Borban aufgebaute VapeTrade-Projektnetzwerk und das
Markenportal unter DragonBlood-Original.de.