Aktuell gilt 2026 ein Steuersatz von 0,32 Euro je Milliliter für Substitute für Tabakwaren. Das ist die gesetzliche Steuer, nicht der Endpreisaufschlag im Laden. Für 2027 bis 2030 wurden weitere Erhöhungen politisch bzw. im Gesetzentwurf angekündigt; maßgeblich bleibt bis zum Inkrafttreten die jeweils geltende Gesetzesfassung.
Der Steuersatz 2026
§ 2 Tabaksteuergesetz legt für Substitute für Tabakwaren seit dem 1. Januar 2026 einen Steuersatz von 0,32 Euro je Milliliter fest. Zuvor waren es 2025 0,26 Euro/ml.
Welche Produkte gelten als Substitute für Tabakwaren?
Nach den Hinweisen der Generalzolldirektion zählen dazu insbesondere nikotinhaltige und nikotinfreie Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten. Bei entsprechender Zweckbestimmung können auch Basen aus Propylenglykol/Glycerin sowie Aromen als Mischkomponenten erfasst sein.
Entscheidend ist also nicht allein, ob Nikotin enthalten ist. Aufmachung, Vermarktung und Zweckbestimmung des Produkts spielen für die steuerliche Einordnung eine Rolle.
Nikotinregeln und Liquidsteuer sind zwei verschiedene Ebenen
Die Liquidsteuer ist Verbrauchsteuerrecht. Die maximalen Produktgrößen und Nikotinkonzentrationen stammen dagegen aus dem Tabakerzeugnisrecht. Nikotinhaltige Nachfüllbehälter dürfen höchstens 10 ml enthalten, Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen höchstens 2 ml; die nikotinhaltige Flüssigkeit ist auf maximal 20 mg/ml begrenzt.
Diese Regeln sollten nicht miteinander vermischt werden: Ein Produkt kann steuerpflichtig sein, obwohl es nikotinfrei ist.
Was ist mit geplanten Änderungen ab 2027?
Das Bundesfinanzministerium hat 2026 einen Gesetzentwurf bzw. geplante weitere Tabaksteuererhöhungen beschrieben. Für Substitute für Tabakwaren werden dort 0,33 Euro/ml ab 2027, 0,34 Euro/ml ab 2028, 0,35 Euro/ml ab 2029 und 0,36 Euro/ml ab 2030 genannt.
Warum alte Preisbeispiele schnell falsch werden
Steuerstufen, Einkaufspreise und Sortimente verändern sich. Deshalb sind pauschale Aussagen wie „Liquid kostet wegen der Steuer X Euro“ wenig belastbar. Sinnvoller ist, Steuerbetrag und Marktpreis getrennt zu betrachten.
Für aktuelle Produkte: 10-ml-Liquids, Nikotinshots und DIY.
Nikotinstärke nicht aus der Steuer ableiten
Der Steuersatz wird je Milliliter erhoben und hängt nicht von der Nikotinkonzentration ab. Welche Nikotinstärke für eine Person überhaupt infrage kommt, ist eine separate Nutzungsfrage. Gerät, Zugart und Liquidverbrauch verändern die tatsächliche Exposition deutlich; starre Tabellen nach „Zigaretten pro Tag“ sind deshalb nur grobe Orientierung.
Prüfgrundlage und Quellen
Hier findest du die wichtigsten Quellen zu den Angaben auf dieser Seite. Bei Reisen und konkreten Produkten solltest du zusätzlich die aktuell gültigen Vorgaben des Anbieters, Herstellers oder Ziellands beachten.
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