Vapes und Ersatzakkus gehören im Flugverkehr grundsätzlich ins Handgepäck, nicht ins aufgegebene Gepäck. Geräte gegen unbeabsichtigte Aktivierung sichern; während des Flugs nicht benutzen oder laden. Zusätzlich immer Airline und Zielland unmittelbar vor Abreise prüfen.
Vape und Akku gehören ins Handgepäck
Die IATA weist darauf hin, dass elektronische Zigaretten/Vapes sowie Ersatz-Lithiumbatterien im Handgepäck mitgeführt werden müssen und im aufgegebenen Gepäck nicht zulässig sind. Geräte müssen so geschützt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt aktivieren.
Zusätzlich können Airlines strengere Bedingungen vorgeben. Deshalb gilt: die eigene Fluggesellschaft kurz vor Abflug prüfen.
Während des Flugs: nicht benutzen und nicht laden
Die Mitnahme im Handgepäck bedeutet nicht, dass das Gerät an Bord benutzt werden darf. E-Zigaretten dürfen im Flugzeug nicht verwendet werden; das Aufladen an Bord ist ebenfalls untersagt bzw. sicherheitsrechtlich problematisch. Geräte ausgeschaltet bzw. gegen Aktivierung gesichert transportieren.
Liquids und Sicherheitskontrolle
Für Flüssigkeiten gelten die jeweils aktuellen Sicherheitsregeln des Abflugflughafens und der Route. An vielen Flughäfen gelten weiterhin Mengen- und Behältergrenzen; neue Scanner können lokale Abläufe verändern. Deshalb nicht nur auf ältere 100-ml-Ratgeber vertrauen, sondern den Flughafen kurz vor Reisebeginn prüfen.
Flaschen dicht verschließen und möglichst druckarm transportieren. Druckänderungen können Tanks und Pods zum Auslaufen bringen.
Zielland: Besitz, Einfuhr, Verkauf und Nutzung getrennt prüfen
Ein Land kann den Verkauf verbieten, den Besitz beschränken, die Einfuhr untersagen oder nur die Nutzung an bestimmten Orten regulieren. Diese vier Fragen müssen getrennt geprüft werden. Regeln können sich kurzfristig ändern.
Rückkehr nach Deutschland aus Nicht-EU-Staaten
Der deutsche Zoll führt Substitute für Tabakwaren bei den allgemeinen Wertgrenzen für „andere Waren“. Für Flug- und Seereisende gilt dort grundsätzlich eine Wertgrenze von 430 Euro; für andere Reisende 300 Euro. Details und Sonderfälle sollten direkt beim Zoll geprüft werden.
Das ersetzt keine Prüfung der Ausfuhr- oder Einfuhrregeln des jeweiligen Reiselandes.
Praktische Packliste
- Gerät ausgeschaltet bzw. gegen Aktivierung gesichert,
- Ersatzakkus einzeln kurzschlusssicher verpackt,
- Liquids dicht verschlossen,
- Pods/Tanks möglichst nicht randvoll,
- Airline-Regel und Zielland-Regel als aktuelle Quelle gespeichert.
Für wechselbare Akkus: Aufbewahrungsboxen.
Prüfgrundlage und Quellen
Hier findest du die wichtigsten Quellen zu den Angaben auf dieser Seite. Bei Reisen und konkreten Produkten solltest du zusätzlich die aktuell gültigen Vorgaben des Anbieters, Herstellers oder Ziellands beachten.
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